Umstrukturierung des Jugendstrafrechts
Die Kreismitgliederversammlung der Jungen Liberalen Ems-Vechte hat beschlossen:
Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts wird auf 11 Jahre herabgesetzt und gleichzeitig auf das Ende des 18. Lebensjahres beschränkt.
Begründung:
Den Jungen Liberalen Niedersachsen ist sehr wohl bewusst, dass diese Veränderungen die Gewaltprävention bzw. präventive Maßnahmen nicht ersetzen können. Vielmehr sehen wir durch die Herabsetzung die Möglichkeit Heranwachsende noch rechtzeitig zu sozialisieren. Außerdem darf die physische Überlegenheit nicht von der geistigen Reife getrennt, sondern muss als Gesamtes betrachtet werden, auch um Straffälligen zu zeigen, dass der Missbrauch physischer Überlegenheit Konsequenzen hat. Durch die Begrenzung der Anwendbarkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Gerichtsprozesse beschleunigt und die Jugendgerichtshilfen abgeschafft werden. Das schafft einen klaren Abbau der Bürokratie.
